Werkzeug
Kaution:
Ab 1.2.2007 ist bei Miete von Werkzeugen mit Übernahme eine Kaution zu hinterlegen.
Gelistete Kunden haben die Möglichkeit der Rechnungslegung. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer frachtfreier Rückstellung des Werkzeuges retourniert.