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Brandschutz

Nichtbrennbar - Baustoffklasse A1

Stauss-Ziegeldraht ist ein nichtbrennbarer Baustoff entsprechend der Baustoffklasse A1 nach DIN 4102. Putzschalen mit Stauss-Ziegeldraht als Putzträger können als brandschutztechnisch wirksame Verkleidungen nach DIN 4102 Teil 4 verwendet werden. Dank seiner Flexibilität eignet sich Stauss-Ziegeldraht auch für die brandschutztechnische Verbesserung von alter Bausubstanz, denn es lässt sich jeder beliebigen Form problemlos anpassen.

 

Stahlträger und Stahlstützen der Feuerwiderstandsklasse F 90 erhalten eine lückenlose profilfolgende oder kastenförmige Ummantelung aus Staus-Ziegeldraht mit allseitigem Putzauftrag entsprechend DIN 4102. Für Stahlträgerdecken empfiehlt sich die Ausführung einer hängenden Drahtputzdecke nach DIN 4121. Geeignete Putze sind Vermiculite-Zementputz, Perlite-Zementputz, Perlite-Gipsputz oder Putze aus Gipsmörtel der Mörtelgruppe IV a oder Putze der Mörtelgruppe II nach DIN 18550. Die Putzdicke ist entsprechend den brandschutztechnischen Anorderungen nach DIN 4121 auszuführen.

 

Sofern bei Stahlbetontragwerken keine konstruktiven Brandschutzmaßnahmen vorgesehen sind, kommen auch hier für F 90-Konstruktionen Ummantelungen aus Stauss-Ziegeldraht und Putz aus Mörteln der Gruppe II oder IV nach DIN 18550 zum Einsatz.

 

Holzbauteile, mit Stauss-Ziegeldraht überspannt und mit Putz mindestens 15 mm dick aus Mörtel der Gruppe II oder IV nach DIN 18550 verputzt, erreichen die Feuerwiderstandsklasse F 30 entsprechend DIN 4102.

 

Informationsblatt zum Brandschutz mit stauss®


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